Die Satzung muss geändert werden ...

Das musste ja so kommen: Paul Metzger wurde jetzt anwaltlich in die Schranken gewiesen . „Herr Paul Metzger hat sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, niemals wieder über das alte Präsidium zu behaupten, dass der KSC zum Zeitpunkt der Beantragung der Lizenz eigentlich insolvent gewesen sei, und dass in der neuen Saison 17 Spielerverträge mit Erstliga-Niveau weiter gültig gewesen seien“, zitiert die BNN eine Pressemitteilung der Karlsruher Anwaltskanzlei Müller-Hof, die Raase gegen den KSC vertritt.
Wiederholt Metzger besagte Behauptungen dennoch, so müsste er für jeden einzelnen Verstoß 6.000 Euro an jedes Mitglied des vormaligen Präsidiums zahlen.
Die Mitgliederversammlung am 20. September 2010 wurde aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen vom Brahmssaal in die Karlsruher Schwarzwaldhalle verlegt. Neben dem satzungskonformen Antrag auf Abwahl des Präsidenten Metzger wird  inzwischen auch die Abwahl des kompletten Vorstands beantragt .
„Eine Satzung, die es jedem Hinterbänkler ermöglicht, ein Vorstandsmitglied derart dastehen zu lassen, ist ein Witz. Sie muss unbedingt in einigen Punkten geändert werden“, findet Vizepräsident Rolf Hauer.

Hm, laut Presseinformationen wurde der Antrag auf Abwahl von Metzger von einem Ehrenmitglied gestellt. Das als Hinterbänkler zu bezeichnen - klingt - verzaubert und läßt auf ein verkrampftes Demokrativerständnis schließen. Nicht zuletzt entwertet so eine Bemerkung die Ehrenmitgliedschaft beim KSC.

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